• Diskriminierende Kennzeichnungspflicht für israelische Produkte durch Urteil des Europäischen Gerichtshofes
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Ein Staat wird diskriminiert

Clemens Wergin, Ressortleiter Ausland Welt.de - 14. November 2019

Seit dem arabischen Ölboykott in den 70ern, ausgelöst vom israelischen Sieg im Jom-Kippur-Krieg, hat Europa eine Israel-Obsession. An keinem Thema hat sich die europäische Außenpolitik seitdem so intensiv abgearbeitet wie am israelisch-palästinensischen Konflikt. Und angesichts der eigenen Machtlosigkeit, einen Frieden zu erwirken, sind die Europäer über die Jahrzehnte immer antiisraelischer geworden. Der neueste Höhepunkt ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Der hat entschieden, dass es nicht mehr ausreicht, Lebensmittel aus israelischen Siedlungen in der Westbank oder vom Golan als „made in Israel“ zu bezeichnen. Stattdessen muss sowohl die Herkunft aus den umstrittenen Territorien benannt werden als auch, dass sie aus israelischen Siedlungen stammen.

Es geht hier also nicht nur um eine korrekte geografische Bezeichnung, sondern um einen politischen Akt. Das Gericht findet, die Verbraucher müssten die Möglichkeit haben, „informierte Entscheidungen zu treffen“, das betreffe auch ethische Überlegungen und solche, die internationales Recht betreffen, gegen das Israel laut Gericht verstoße. Was der EuGH damit etabliert, ist eine Diskriminierung Israels. In der Welt gibt es rund 200 Territorialkonflikte und unzählige, in denen die Konfliktparteien der anderen Seite Verstöße gegen internationales Recht vorwerfen. Man nehme nur Marokko, das die Westsahara illegal besetzt hält und die dortigen Ölvorkommen ausbeutet und wie Israel ein Assoziationsabkommen mit der EU hat. Anders als im Falle des jüdischen Staates verzichtet die EU darauf, Produkte aus der Westsahara eigens kennzeichnen zu lassen. Ähnliches gilt für das türkisch besetzte Nordzypern. Wenn man die Maßstäbe der Richter bezüglich „ethischer“ Konsumentenentscheidungen ernst nimmt, hätte die EU sich längst auch für eine Kennzeichnung chinesischer Produkte aus dem besetzten Tibet einsetzen müssen oder von Gütern aus anderen besetzten Gebieten.

Israel wird also zum Sonderfall gemacht. Und das von einem Europa, das ein wachsendes Antisemitismusproblem hat. Es ist unter Forschern unbestritten, dass es einen israelbezogenen Antisemitismus gibt. Eines seiner Merkmale ist der doppelte Standard, dass also an Israel Maßstäbe angelegt werden, die für kein anderes Land gelten. Genau das hat der EuGH zusammen mit der EU-Kommission getan: Er hat Israel einem Kennzeichnungsregime unterworfen, das so für kein anderes Land gilt. Deshalb ist das Urteil eine Schande.

clemens.wergin@welt.de