• Mahnmal 'Kindertransporte - Für das Kind' am Westbahnhof Wien - Foto von Donna Gedenk (commons.wikimedia.org)
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Fonds für Gestenzahlungen in Erinnerung an die „Kindertransporte“ zur Rettung jüdischer Kinder vor 80 Jahren

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Seit 1. Jänner 2019 können Personen, die 1938 und 1939 per “Kindertransport” aus Deutschland, Österreich oder der Tschechoslowakei vor den Nazis nach England flüchten mussten, eine einmalige Entschädigung von Euro 2.500,- bei der Claims Conference mit Sitz in Frankfurt am Main beanspruchen. Grundlage dieser Entschädigung ist eine Einigung zwischen der Claims Conference und dem deutschen Bundesfinanzministerium, die auf der sogenannten „Artikel 2 Vereinbarung“ von 1992 bzw. dem deutschen Einigungsvertrag von 1990 beruht.

Das Antragsformular und Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Kindertransport-Fonds finden Sie unter http://www.claimscon.de